Mit der Verankerung der „Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie – GDA“ im Arbeitsschutzgesetz und im Sozialgesetzbuch VII hat der Gesetzgeber die Träger der GDA, d. h. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger verpflichtet, die Erreichung der Ziele der GDA zu evaluieren. In der ersten Periode der GDA von 2008 bis 2012 wird dieser Auftrag im Rahmen einer „Dachevaluation“ unter Federführung der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK) umgesetzt. Der vorliegende Artikel stellt die fachliche Konzeption dieser Dachevaluation dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-10-13 |
Seiten 442 - 447
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