In der Juni-Ausgabe 2013 der „Sicher ist sicher“ hat sich ein Beitrag mit den Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten nach dem Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) befasst. Neben diesen Pflichten zum Schutz der Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzern von UV-Bestrahlungsgeräten hat ein Betreiber als Arbeitgeber, der UV-Bestrahlungsgeräte in seiner Arbeitsstätte betreibt, aber auch für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu sorgen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.10.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-30 |
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