Ein Gemeindearbeiter war bei der Säuberung eines Denkmals aus 3 Metern Höhe abgestürzt, weil er über ein achtlos verlegtes loses Kabel gestürzt war. Dabei zog er sich eine Lendenwirbelfraktur und einen Fersenbeinbruch zu. Nach Abschluss des Heilverfahrens stellte sich heraus, dass die Wirbelsäulenverletzung zu einer Bewegungseinschränkung und zu einer geringeren Belastbarkeit des Mannes geführt hatte.
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