Arbeitsschutz bedeutet auch menschengerechte Temperaturen bei der Arbeit. Durch den Klimawandel kommt es immer häufiger zu „Hitzetagen“ in den Sommermonaten. Ein weiteres Problem: In Energiekrisen können Arbeitsstätten ggf. nicht wie gewohnt geheizt werden. Diese Herausforderungen stellen sich dem Arbeitgeber. § 3 Abs. 1 i. V. m. Ziffer 3.5 des Anhanges der ArbStättV sieht vor, dass Arbeitsräume während der Nutzungsdauer „eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ haben müssen. Der Beitrag zeichnet die jüngste Rechtsprechung dazu nach.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-02-28 |
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