| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2199-7349 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-10-23 |
+++ ASUG: Gemeinsam für eine attraktive und zukunftsfähige Arbeitsgestaltung in der Gebäudereinigungsbranche +++ 16. Deutscher Gefahrstoffschutzpreis (GSP): Innovationen und Beispiele für die Arbeit mit Gefahrstoffen +++
Substitution ist der Königsweg im Arbeitsschutz. Das muss auch für PFAS gelten. Obwohl noch genaue Daten fehlen, auch der berufliche Umgang mit PFAS ist ein Problem. Zwar steht bei den PFAS vor allem ihre Persistenz in der Umwelt, also ihre Langlebigkeit, im Fokus. Aber bei den wenigen PFAS, die genauer untersucht wurden, sind immer ebenso humantoxische Effekte gefunden worden.
Bakterien, vor allem Bacillus thuringiensis, Pilze, Viren und andere werden zunehmend als biologische Wirkstoffe in der Schädlingsbekämpfung eingesetzt. Als Vorteile im Vergleich zu chemisch basierten, synthetischen Wirkstoffen werden geringere unerwünschte Nebeneffekte auf Mensch und Umwelt einschließlich Nichtzielorganismen sowie spezifischere Wirkung auf die zu bekämpfenden Schädlinge angeführt.
Luftgetragene Partikeln sind ein praktisch allgegenwärtig existierender Gefährdungsfaktor. Hinsichtlich der Normung existieren staubfreisetzende Prüfmethoden zur quantitativen Einordnung des Staubungsverhaltens von Arbeitsstoffen, welche jedoch mit Materialkosten und Gefährdungen verbunden sein können. Der Ansatz für eine nicht staubfreisetzende Methodik kann neue Pfade zur Bewertung der Staubfreisetzung beim Umgang mit Gefahrstoffen öffnen.
Ob Entfernung von Tätowierungen mittels Laser, Hautbräunung durch UV-Bestrahlung oder intensivere Trainings mit Elektromyostimulation: Was rund um die Anwendungen nichtionisierender Strahlung am Menschen nach dem NiSG und den darauf gestützten Verordnungen UVSV und NiSV wichtig ist, finden Sie in einem im März 2026 erschienenen Praxiskommentar.
Der Arbeitsschutz in Deutschland hat in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich dazu beigetragen, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu reduzieren.
Der Beitrag begleitet einen fiktiven kleinen Fertigungsbetrieb bei drei KI-Stationen: Textassistenz, Personaleinsatzplanung sowie Zugriff auf Produktionsdaten und E-Mail. Entscheidend dafür, ob und unter welchen Bedingungen der KI-Einsatz jeweils zulässig ist und wie dieser sicher erfolgen kann, sind dabei immer der Einsatzzweck, die Rolle des Unternehmens sowie der konkrete Einsatzkontext.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist, in mehrfach geänderter bzw. kodifizierter Fassung, seit nunmehr 50 Jahren die entscheidende Rechtsgrundlage zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die in Arbeitsstätten Beschäftigten. Sie ist somit die älteste der aktuell geltenden Arbeitsschutzverordnungen.
Gefahrstoffe sind solche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die bestimmte physikalische oder chemische Eigenschaften besitzen wie z. B. entzündbar, akut toxisch, ätzend, krebserzeugend, um nur die gefährlichsten zu nennen. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) regelt umfassend die Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
In Ausgabe sis 10-2026, S. 436 ff. wurde in Teil 1 des Beitrags berichtet, warum ein Arbeitsgericht ein Delegationsschreiben an einen Professor (P) sowohl gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 13 ArbSchG) als auch gemäß Gewerbeordnung (§ 106 GewO) für unwirksam hält. In Teil 2 des Beitrags folgt die Kritik – das Urteil ist aus mehreren Gründen unzutreffend.
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 10.02.2026, Az. L 5 U 1/23
Kein Arbeitsunfall im Home-Office bei Rückkehr in den Wohnbereich
SG Freiburg (Breisgau), Urt. v. 12.11.2025, Az. S 1 U 1318/25
Die Mithilfe beim Umstellen einer fremden Mutterkuh auf einem Bauernhof kann eine Wie-Beschäftigung darstellen, selbst wenn eigene Tiere untergestellt sind
Die Substitution von Gefahrstoffen gehört zu den wirksamsten Maßnahmen, um Risiken für Beschäftigte und die Umwelt nachhaltig zu reduzieren. Gleichzeitig stehen Unternehmen vor der Herausforderung, geeignete Alternativen zu identifizieren, diese zu bewerten und in bestehende Prozesse zu integrieren.
+++ Dürfen Druckgasflaschen mit oxidierenden und brennbaren Gasen gemeinsam in einem G90 Sicherheitsschrank gem. DIN EN 14470‑2 gelagert werden (z. B. Acetylen und Sauerstoff (Dialog-Nr. 44.285)? +++ Gibt es Vorschriften, ab welcher Firmengröße oder ab welchem Umfang der Lackierarbeiten eine Absaugung bzw. Lackierkabine eingerichtet werden muss (Dialog-Nr. 42.816)? +++
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