DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2024.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-26 |
Auch noch sechs Jahre nach der Novellierung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) stockt der dort verankerte Leitbildwechsel. Angestrebte Ziele bleiben offensichtlich unerreicht. Was sind die Hemmnisse? Soll dem tradierten Ansinnen, dass der Schutz einer schwangeren oder stillenden Frau am besten zu Hause gewährleistet werden kann, nachgegeben werden?
Wunschvorsorge besteht – nicht anders als reguläre Pflicht- und Angebotsvorsorge – aus ärztlichen Konsultationen, die in festen Abständen aufeinander folgen, solange die veranlassende tätigkeitsbezogene Gefährdung besteht. Sie ist damit formal nur unzureichend geeignet, kurzfristig auf neu oder zwischen Vorsorgeterminen auftretende Fragen zum gesundheitsgerechten Einsatz von Beschäftigten zu reagieren. Abhilfe könnte eine zusätzliche Sonderform der arbeitsmedizinischen Vorsorge schaffen.
Am 8. April 2024 ist die Bewerbungsphase für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025 gestartet. Die branchenübergreifende Auszeichnung für vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten ist mit einem Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro in vier Kategorien dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich bis zum 30. Juni 2024 unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung findet im Februar 2025 in Berlin statt.
Kern des Projektes „Tätigkeitswechsel zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit (TErrA)“ war die vorausschauende, d.h. präventive Gestaltung von Erwerbsverläufen über die gesamte Erwerbsbiografie. Dabei standen die Vermeidung einseitiger Belastungen und die Förderung individueller Kompetenzen ebenso im Vordergrund wie die Schaffung nachhaltiger Strukturen für Beschäftigungsalternativen inner- und außerhalb des Unternehmens.
Mit der zunehmenden Verbreitung digitaler Technologien werden die Technologien selbst und damit verbundene Faktoren vermehrt als Ursache für zusätzlichen Arbeitsstress diskutiert. Dabei werden technologiebezogene Stressoren am Arbeitsplatz wie technikbedingte Störungen, Informationsflut und Technik(un)verständlichkeit unter dem Begriff „Technostress“ zusammengefasst. Der vorliegende Beitrag untersucht den Zusammenhang zwischen den genannten Technostressoren und Burnout-Symptomen.
Im Alltag werden Unterweisungen vielfach als lästige Pflicht betrachtet. So werden oft zum Beispiel unterschiedliche Wissensstände, aber auch unterschiedlich gute Kenntnisse der deutschen Sprache nicht berücksichtigt. Diese Defizite zu überwinden und die Qualität der Wissensvermittlung zu verbessern war der Anlass zur Nutzung eines im INQA Projekt „Smart Learning Taxes“ (kurz: SmaLeTax) entwickelten adaptiven Lernsystems im Arbeitsschutz. Der Einsatz von KI für eine individualisierte und adaptive Wissensvermittlung für Unterweisungen steht im Mittelpunkt des folgenden Beitrags.
Bei Künstlicher Intelligenz (KI) handelt es sich um eine Kombination von Daten, Algorithmen und Technik. Mit KI sollen Aufgaben wie das Erkennen von Mustern, das Schlussfolgern, das Lösen von Problemen, das Finden von Entscheidungen unterstützt sowie die Anwendung auf weitere komplexe Systeme realisiert werden. Die Fähigkeiten des Menschen, menschliche Intelligenz, werden über Sprachverarbeitung und Robotik, über neuronale Netzwerke sowie maschinelles Lernen nachgebildet.
Seit geraumer Zeit rückt die stufenweise Wiedereingliederung (SWE) bei Beschäftigten nach längerer Erkrankung verstärkt in den Fokus, vor allem im Zusammenhang mit der Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Die SWE findet in der Praxis stärkere Beachtung. Sie dient der besseren Eingliederung und ist in der Praxis ein bewährtes Instrument aller Träger medizinischer Rehabilitationsleistungen gemäß § 44 SGB IX. Sie ist im Krankenversicherungsrecht gemäß § 74 SGB V geregelt. Teil 1 des Beitrags befasst sich mit den Grundlagen der SWE.
LAG Düsseldorf, Vergleich vom 19. Dezember 2023 – 8 Sa 244/23
Kündigung wegen 0,4076 Euro Stromkosten fürs unerlaubte (?) Tanken des Hybridautos?
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 19.10.2023, L 10 U 129/23
Kein Arbeitsunfall (Schwindel und Durchfall) bei Meldung eines Drohanrufes aus dem Jahr 2011 im Jahr 2020
Erhalten Versicherte nach Anerkennung einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls durch die gesetzliche Unfallversicherung automatisch alle Leistungen, die sie benötigen? Welche Leistungen gibt es, wie können diese erfolgreich eingefordert werden und wer unterstützt Versicherte dabei? Am 9. November 2023 standen diese Fragen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Online-Veranstaltung der Beratungsstellen Berufskrankheiten aus Berlin, Hamburg und Bremen. Die hohe Teilnehmendenzahl von über 150 Interessierten zeigte, wie stark dieses Thema die Menschen bewegt.
+++ Darf ich als schwangere Floristin allein im Laden arbeiten? Darf ich sonntags arbeiten (Dialog Nr. 28.779)? +++ Wie lange muss ein Verbandbuch aufbewahrt werden (Dialog Nr. 43.088)? +++ Gibt es einen Farbcode für Warnwesten der Besucher (Dialog Nr. 43.911)? +++
+++ BGRCI: Big Points im Arbeitsschutz +++ BGW: Gewalt und Aggression in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege +++ BAuA: Stationsorganisation in Kliniken beurteilen und verbessern +++ Sicherheit von Therapieliegen erhöhen und BGW-Förderung nutzen +++
+++ VdS-BrandSchutzTage 2024 in Köln: Die Anmeldung für Aussteller beginnt +++ Spindeln und Wellen zuverlässig schützen +++
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